+49 6021 1503480 mail@sb-ga.de

GUTACHTEN FÜR GEWERBEIMMOBILIEN

BELEIHUNGSWERTGUTACHTEN

FÜR FINANZIERUNG UND KREDIT

Beleihungswertgutachten

IMMOBILIEN ALS SICHERHEIT FÜR IHRE KREDITE.

DER BELEIHUNGS-WERT

Darum geht es

Bankenrecht § 16 Abs. 2. PfandBG:Der Beleihungswert darf den Wert nicht überschreiten, der sich im Rahmen einer vorsichtigen Bewertung der zukünftigen Verkäuflichkeit einer Immobilie und unter Berücksichtigung der langfristigen, nachhaltigen Merkmale des Objektes, der normalen regionalen Marktgegebenheiten sowie der derzeitigen und möglichen anderweitigen Nutzungen ergibt. Spekulative Elemente dürfen dabei nicht berücksichtigt werden. Der Beleihungswert darf einen auf transparente Weise und nach einem anerkannten Bewertungsverfahren ermittelten Marktwert nicht übersteigen. Der Marktwert ist der geschätzte Betrag, für welchen ein Beleihungsobjekt am Bewertungsstichtag zwischen einem verkaufsbereiten Verkäufer und einem kaufbereiten Erwerber, nach angemessenem Vermarktungszeitraum, in einer Transaktion im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verkauft werden könnte, wobei jede Partei mit Sachkenntnis, Umsicht und ohne Zwang handelt.“

Wenn Immobilien als Sicherheit für Kredite dienen sollen, wird nach einem Beleihungswertgutachten gefragt. Hier stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Unsere breite bundesweite Erfahrung ermöglicht eine fundierte und schnelle Beleihungswertermittlung von gewerblich oder industriell genutzten Immobilien mit einem Finanzierungsvolumen > 1 Mio. Euro; wie beispielsweise landwirtschaftlich genutzte Objekte, Lager-/Produktionsflächen, Einzelhandel, Autohäusern, Gastronomieimmobilien, Geschäftshäusern etc.

Durch unser Büro erfolgt die Ermittlung des Beleihungswertes gem. § 6 BelWertV durch einen nach DIN 17024 zertifizierten und unabhängigen Sachverständigen.

Der § 6 BelWertV lautet: Der Gutachter muss nach seiner Ausbildung und beruflichen Tätigkeit über besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Bewertung von Immobilien verfügen; eine entsprechende Qualifikation wird bei Personen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Immobilien bestellt oder zertifiziert worden sind, vermutet. Bei der Auswahl des Gutachters hat sich die Pfandbriefbank davon zu überzeugen, dass der Gutachter neben langjähriger Berufserfahrung in der Wertermittlung von Immobilien speziell über die zur Erstellung von Beleihungswertgutachten notwendigen Kenntnisse, insbesondere bezüglich des jeweiligen Immobilienmarkts und der Objektart, verfügt.

Die Bewertung führt zur Kostenersparnis bei der Eigenkapitalunterlegung und unterstützt bei der Refinanzierung evtl. im Rahmen von Pfandbriefbegebungen.